ERNST & YOUNG geht in einem am 22. April 2025 im Tax and Law Magazine veröffentlichten Artikel auf ein aktuelles Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und dessen Auswirkungen auf umsatzsteuerliche Behandlung der Tankkartennutzung ein.
Den sehr lesenswerten Artikel finden Sie in voller Länge hier: Wie BMF-Vorgaben zur Umsatzsteuer die Tankkartennutzung beeinflussen | EY – Deutschland
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Thema „Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems“ können Sie hier herunterladen.
Die steuerliche Einordnung von Tankkarten ist entscheidend für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer. Der Artikel beleuchtet zwei Hauptszenarien:
1. Finanzierungsmodell
In diesem Modell agiert der Tankkartenanbieter als Kreditgeber. Der Kraftstoff wird direkt vom Mineralölunternehmen an den Endkunden geliefert. Die Tankkarte dient lediglich der Zahlungsabwicklung. Folglich erbringt der Kartenanbieter keine eigene Lieferung, sondern eine Finanzdienstleistung. Dies hat zur Folge, dass kein Vorsteuerabzug für den Kartenanbieter möglich ist.
2. Kommissionsmodell
Hier tritt der Tankkartenanbieter als Kommissionär auf, der im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Mineralölunternehmens handelt. Dadurch wird eine Lieferkette geschaffen: vom Mineralölunternehmen über den Kartenanbieter zum Endkunden. Dieses Modell ermöglicht den Vorsteuerabzug, erfordert jedoch spezifische vertragliche Regelungen, wie die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums und die Übernahme bestimmter Risiken durch den Kartenanbieter.
Unternehmen sollten ihre Tankkartenverträge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Die Wahl des geeigneten Modells hängt von den individuellen Geschäftsprozessen und steuerlichen Zielsetzungen ab.
Für detaillierte Informationen und rechtliche Beratung empfiehlt es sich, den vollständigen Artikel auf der EY-Website zu konsultieren: EY – Deutschland | Shape the future with confidence