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Kundenhaftung bis zur schriftlichen Verlustmeldung

Die Kundenhaftung bis zur schriftlichen Verlustmeldung bei LKW-Tankkarten bedeutet, dass der Karteninhaber für alle Transaktionen, die bis zum Eingang der schriftlichen Verlustmeldung getätigt werden, haftet. Das heißt, wenn die Karte verloren geht oder gestohlen wird, ist der Kunde für alle Kosten verantwortlich, die bis zur offiziellen Meldung des Verlusts an den Kartenanbieter entstehen. Diese Regelung unterstreicht die Wichtigkeit, den Verlust oder Diebstahl der Karte umgehend zu melden, um das Risiko unautorisierter Transaktionen zu minimieren.